Wie der Landesverband mitteilt, ist als Folge der "Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" vom 16.4.2020 des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und
Pflege eine Öffnung der Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien und Baumschulen wieder erlaubt.
Gartenbauvereine dürfen wieder Geräte verleihen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die vorgeschriebenen Auflagen eingehalten werden (u. a. mindestens 1,5 m Abstand halten, keine
Ansammlung von Menschen, Schutzmasken tragen). Zusätzlich hilfreich wäre es auch, wenn der Verein die Geräte nach jedem Verleih desinfiziert.
Dasselbe gilt auch bei der Ausgabe von bestellten Blumen.